Definition: Die Allgefahrendeckung ist eine Versicherungsform, die grundsätzlich alle Schäden abdeckt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Hintergrund: Bei Ensemble-Gebäuden ist die Bausubstanz oft einzigartig und teuer in der Wiederherstellung. Eine Allgefahrendeckung bietet Sicherheit, da auch seltene oder ungewöhnliche Schäden erfasst werden. Typische Ausschlüsse sind normale Abnutzung oder Vorsatz.
Relevanz für Versicherung: Die Allgefahrendeckung ist die umfassendste Form der Gebäudeversicherung. Sie ist besonders sinnvoll für Eigentümer wertvoller Ensemble-Gebäude.
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