Definition: Die Genehmigung Denkmalschutz ist die behördliche Erlaubnis, bauliche Veränderungen an einem denkmalgeschützten oder Ensemble-Gebäude vorzunehmen.
Hintergrund: Eigentümer müssen bei Sanierungen oder Umbauten strenge Vorgaben einhalten. Die Genehmigung stellt sicher, dass die Maßnahmen mit den Zielen des Denkmalschutzes übereinstimmen.
Relevanz für Versicherung: Nur genehmigte Maßnahmen sichern den vollen Versicherungsschutz. Eigenmächtige Veränderungen können zum Verlust von Leistungen führen.
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