Gebäude im Ensembleschutz versichern: wer hinter Kulturu steht
16 Jahre in der Versicherungsbranche, seit vier Jahren auf historische Gebäude fokussiert.
Standardtarife scheitern an Ensembleschutz. Sie kennen die behördlichen Auflagen zu Fassade, Dachform und Materialwahl nicht, kalkulieren die Wiederherstellungskosten zu niedrig und führen im Schadensfall zu hohen Eigenanteilen. Genau hier setzen wir an. Der Inhaber Jochen Verbeet bringt 16 Jahre Erfahrung aus der Versicherungsbranche mit und hat sich vor vier Jahren auf die Absicherung historischer und denkmalgeschützter Gebäude spezialisiert. Bundesweit, mit Schwerpunkt auf Denkmalschutz, Ensembleschutz, Fachwerk, Reetdach, Resthof und Gründerzeit.




Unsere Mission
Kulturu wird von Jochen Verbeet geführt, der 16 Jahre in der Versicherungsbranche arbeitet und sich seit vier Jahren auf historische Gebäude konzentriert. Daraus ist eine Beratung entstanden, die Eigentümer von Gebäuden im Ensembleschutz in ganz Deutschland nutzen.
Ensembleschutz bringt Anforderungen mit sich, an denen Standardtarife scheitern. Behördliche Auflagen zu Fassade, Dachform und Materialwahl, höhere Wiederherstellungskosten durch originalgetreue Bauweise und eine Versicherungssumme, die korrekt nach Wert 1914 ermittelt sein muss. Diese Punkte prüfen wir bei jedem Objekt.
Versicherungssumme nach Wert 1914 und gleitendem Neuwert. So vermeiden Sie Unterversicherung im Schadensfall.
Beratung bundesweit und digital. Per Telefon, Video, WhatsApp und E-Mail, ohne Vor-Ort-Termin.
Behördliche Auflagen zu Fassade und Dachform fließen verbindlich in den Tarif ein. Originalgetreue Wiederherstellung ist abgesichert.
Unsere Teammitglieder

Verantwortlich für Strategie, Führung und Weiterentwicklung. 16 Jahre Versicherungsbranche, seit vier Jahren auf historische Gebäude spezialisiert. Bekannt aus dem Fachmagazin procontra.

Hauptberater für komplexe Ensemble- und Denkmalobjekte. Kennt die Unterschiede zwischen Einzeldenkmal, Ensembleschutz und Erhaltungssatzung aus hunderten Beratungsgesprächen.

Strukturiert die laufende Bearbeitung. Verantwortlich für Wiedervorlagen, Vorgangsbegleitung und saubere Übergaben zwischen Beratung und Schaden. Sorgt dafür, dass keine Details verloren gehen.

Berät Bestandskunden zu laufenden Verträgen. Anpassungen, Vertragspflege und Antworten auf Fragen zu bestehenden Policen historischer Gebäude.

Koordiniert die Schadenabwicklung von der Meldung bis zur Schlusszahlung. Bindet Sachverständige und bei denkmalgeschützten Objekten die Denkmalbehörde ein.

Erste Ansprechpartnerin für neue Anfragen. Nimmt den Fall auf, klärt die Objektdaten und sorgt dafür, dass Ihre Anfrage ohne Verzögerung an den richtigen Berater geht.

Kundenberater/in Vertrieb (m/w/d)
Lust, unser Vertriebsteam im Außendienst zu verstärken?Dann bewerben Sie sich jetzt und gestalten mit uns den Versicherungsschutz für historische Gebäude.
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Digitaler Prozessmanager
(m/w/d)
Wir suchen eine strukturierte Persönlichkeit mit Systemverständnis, die unsere internen Abläufe und digitalen Prozesse weiterentwickelt.
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Hier erreichen Sie unser spezialisiertes Team.
Wir melden uns werktags kurzfristig zurück. Füllen Sie die Felder aus und schildern Sie kurz, um welches Objekt es geht.

Warum Sie uns wählen sollten

Unser Engagement für Sie
Wir versichern Gebäude im Ensembleschutz nicht nebenbei, sondern als Schwerpunkt. Behördliche Auflagen zu Fassade, Dachform und Materialwahl verlangen Tarife, die diese Wiederherstellungspflichten korrekt abbilden und im Schadensfall tatsächlich zahlen. Genau dafür arbeiten wir, bundesweit.
Unsere Leistungen basieren auf der Produktwelt der DEVK Versicherungen. Als gebundener DEVK-Vertreter (Vermittler-Nr. D-OPZK-BTCHZ-59) verbinden wir die Stabilität eines etablierten Versicherers mit unserer Spezialisierung auf historische Gebäude.
Kundenstimmen: 5,0 von 5
aus 55 Google-Bewertungen
Sehr Hilfsbereit und alle Zeit der Welt die Fragen zu beantworten. Da fühlt man sich gut aufgehoben. Vielen Dank!
Sehr ausführliche und gut erklärte Online-Beratung bezüglich Anpassung und Erweiterung meines bestehenden Versicherungsverhältnis.
Perfekte, ehrliche und bedarfsgerechte Beratung. Besser geht es nicht. Danke!
Ein junges, freundliches und engagiertes Team, das kompetent, unbürokratisch und rasch arbeitet.
Der Termin war gut vorbereitet und ich wurde individuell beraten.
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Es war ein sehr angenehmes Gespräch und meine Fragen wurden fachkundig beantwortet. Ich fühlte mich jederzeit gut beraten.
Gute Beratung und vor allem der Service und Informationsfluss ist hervorragend.
Immer wieder sehr zufrieden. E-Mailanfragen werden umgehend beantwortet. Sehr freundliche Mitarbeiter*innen. Unkompliziert.
Ich bin sehr begeistert. Alle sehr freundlich, hilfsbereit und vor allem sehr versiert.
Der Termin war gut vorbereitet und ich wurde individuell beraten.
Ich bin erst seit Kurzem Kunde, fühle mich aber so gut betreut, als wäre ich schon ewig dort.
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Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung
für ensemblegeschützte Gebäude
Was passiert, wenn ein Gebäude im Ensembleschutz unterversichert ist?
Unterversicherung ist bei Gebäuden im Ensembleschutz besonders folgenreich. Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wiederaufbauwert, kürzt der Versicherer die Schadenszahlung anteilig. Beträgt die Versicherungssumme nur 70 Prozent des realen Werts, erstattet der Versicherer auch nur 70 Prozent jedes Schadens, selbst bei Teilschäden. Bei einem Gründerzeithaus mit Wiederaufbaukosten von 700.000 Euro kann das im Brandfall einen Eigenanteil von mehreren hunderttausend Euro bedeuten. Spezialtarife arbeiten mit gleitendem Neuwert und Unterversicherungsverzicht, sofern die Versicherungssumme korrekt ermittelt wurde.
Welche Pflichten habe ich bei baulichen Veränderungen im Ensembleschutz?
Bauliche Veränderungen im Ensembleschutz sind grundsätzlich anzeigepflichtig gegenüber Kommune oder Denkmalbehörde. Das betrifft nicht nur große Maßnahmen wie Anbauten oder Dachausbauten, sondern auch scheinbar kleine Eingriffe wie Fensteraustausch, Fassadenanstrich, Markisen oder Außenbeleuchtung. Wer ohne Genehmigung baut, riskiert Rückbauauflagen, Bußgelder und im Schadensfall den Verlust des Versicherungsschutzes. Auch der Versicherer muss über wesentliche bauliche Änderungen informiert werden, sonst kann er bei späterem Schaden Leistungen kürzen oder verweigern. Wir empfehlen, jede genehmigungspflichtige Maßnahme schriftlich zu dokumentieren und beide Stellen frühzeitig einzubinden.
Was passiert bei einem Schaden am Nachbargebäude im Ensemble?
Bei Schäden am Nachbargebäude können indirekte Folgen für das eigene Haus entstehen. Beispiele: Ein Brand im Nachbarhaus beschädigt die gemeinsame Brandmauer, ein Sturmschaden am Nachbardach reißt Teile der eigenen Eindeckung mit, ein Wasserschaden im Reihennachbar dringt in das eigene Mauerwerk. Versicherungstechnisch ist jedes Haus einzeln versichert, aber die Wiederherstellung der Ensemble-Fassade muss optisch und materialgleich erfolgen, was eine Abstimmung erzwingt. Bei Reihenhausensembles empfehlen wir, Versicherungssummen und Tarifbedingungen mit den Nachbarn abzustimmen, um einheitliche Wiederherstellungsstandards sicherzustellen.
Was bedeutet gleitender Neuwert bei einer Ensembleschutz-Versicherung?
Der gleitende Neuwert sorgt dafür, dass die Versicherungssumme jährlich an die aktuelle Baupreisentwicklung angepasst wird. Steigen Baukosten und Handwerkerlöhne, erhöht sich auch die Versicherungssumme automatisch, ohne dass Sie aktiv eingreifen müssen. Bei einem Gebäude im Ensembleschutz ist diese Klausel besonders wichtig, weil sich historische Materialien wie Kalkputz, Sandstein, handgestrichene Ziegel oder Holzfenster mit Sprossen überproportional verteuern. Die Anpassung erfolgt anhand eines vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex und eines Tariflohnindex für das Bauhauptgewerbe. Ohne gleitenden Neuwert droht über Jahre eine schleichende Unterversicherung.
Sind Photovoltaikanlagen auf Ensembleschutz-Gebäuden versicherbar?
Ja, sofern die Anlage von Kommune oder Denkmalbehörde genehmigt wurde. Photovoltaik im Ensembleschutz ist meist nur auf nicht einsehbaren Dachflächen oder mit angepasster Optik zulässig. Bei farbangepassten oder in die Dachhaut integrierten Modulen erhöhen sich die Genehmigungschancen. Versicherungstechnisch werden Photovoltaikanlagen als zusätzliches Risiko aufgenommen, entweder über die Wohngebäudeversicherung mit speziellem Baustein oder über eine separate Photovoltaikversicherung. Wichtig ist die schriftliche Anzeige beim Versicherer und die Vorlage der Genehmigung. Ohne diese Unterlagen kann der Versicherer im Schadensfall Leistungen verweigern, auch wenn der Schaden selbst nicht von der Anlage ausging.
Was passiert mit der Versicherung beim Erbfall eines Hauses im Ensembleschutz?
Im Erbfall geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf die Erben über. Der Versicherungsschutz bleibt zunächst bestehen, auch wenn der ursprüngliche Versicherungsnehmer verstorben ist. Erben haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Kenntnis des Erbfalls. Diese Frist ist die beste Gelegenheit, die bestehende Police zu prüfen und gegebenenfalls in einen passenden Spezialtarif zu wechseln. Häufig stellt sich erst beim Erbfall heraus, dass das geerbte Gebäude mit einem Standardtarif jahrzehntelang unterversichert war oder der Ensembleschutz-Status nie korrekt erfasst wurde. Wir prüfen die Bestandspolice und zeigen Optimierungspotenzial transparent auf.
Was muss ich beim Kauf eines Hauses im Ensembleschutz beachten?
Beim Kauf eines Hauses im Ensembleschutz gehen Sie automatisch in die bestehende Police des Vorbesitzers über. Diese passt erfahrungsgemäß selten zur tatsächlichen Risikosituation, weil Versicherungssummen veraltet, der Ensembleschutz-Status nicht korrekt deklariert oder bauliche Veränderungen nicht angezeigt wurden. Nutzen Sie die gesetzliche Vier-Wochen-Frist nach Kenntnis vom Versicherungsverhältnis für eine außerordentliche Kündigung und klären Sie den Versicherungsschutz idealerweise vor dem Notartermin, nicht danach. Wichtig ist zusätzlich die formale Abfrage bei der unteren Denkmalbehörde, ob das Objekt unter Ensembleschutz fällt und welche konkreten Auflagen gelten.
Wie läuft die Beratung bei Kulturu ab?
Der Prozess ist auf Effizienz und Tiefe ausgelegt. Nach Ihrer Anfrage über das Online-Formular melden wir uns innerhalb von 24 Stunden telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail. Im Erstgespräch erfassen wir Objekt, Schutzstatus, bauliche Besonderheiten und Versicherungsbedarf. Anschließend erstellen wir ein individuelles Konzept, das wir Ihnen schriftlich erläutern. Bei Interesse begleiten wir den Antragsprozess vollständig inklusive Vorversichererbestätigung. Die gesamte Abwicklung erfolgt digital, ohne dass Sie einen Termin vor Ort wahrnehmen müssen.
Arbeitet Kulturu deutschlandweit?
Ja, wir betreuen Eigentümer von Gebäuden im Ensembleschutz in ganz Deutschland. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich digital über Telefon, Videoberatung, WhatsApp und E-Mail. Eine physische Vor-Ort-Besichtigung ist in der Regel nicht erforderlich. Sollte sie im Einzelfall sinnvoll sein, beauftragen wir einen lokalen Sachverständigen. Schwerpunkte unserer Kundenstruktur liegen in historischen Altstadtlagen, Gründerzeitvierteln und Siedlungen mit kommunalen Gestaltungssatzungen, vor allem in Berlin, Hamburg, Köln, München, Leipzig und Dresden, daneben aber auch in mittelgroßen Städten mit erhaltenen Quartieren.
Was kostet die Beratung durch Kulturu?
Für Sie ist die Beratung kostenfrei. Wir werden über die Provision des abschließenden Risikoträgers vergütet, ein in der Versicherungsbranche übliches Modell. Daraus entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, weder bei Vertragsabschluss noch bei der späteren Schadensbearbeitung. Sollten Sie sich gegen einen Abschluss entscheiden, ist die Beratung trotzdem für Sie kostenfrei. Wir verzichten bewusst auf Honorarmodelle, weil sie in der Nische Ensembleschutz und Denkmalschutz keinen Mehrwert gegenüber einer guten Provisionsberatung bringen.






