Definition: Ein Einbruchschaden entsteht durch gewaltsames Eindringen in ein Gebäude und die damit verbundenen Zerstörungen.
Hintergrund: Ensemble-Gebäude sind oft Ziel von Einbrüchen, da historische Fenster und Türen leichter zu überwinden sind. Neben Sachschäden entsteht häufig ein hoher Restaurierungsaufwand.
Relevanz für Versicherung: Einbruchschäden sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt. Für historische Bauelemente ist eine angepasste Versicherungssumme entscheidend.
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