Definition: Die Denkmalliste ist ein amtliches Verzeichnis, in dem alle geschützten Gebäude erfasst sind.
Hintergrund: Eintragungen erfolgen durch die Denkmalbehörde. Gebäude im Ensembleschutz können auch ohne individuelle Eintragung geschützt sein, wenn sie Teil eines Gesamtbildes sind.
Relevanz für Versicherung: Die Denkmalliste ist für Versicherer ein Hinweis auf besondere Risiken und Auflagen, die den Sanierungsaufwand erhöhen.
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