Definition: Das Bauordnungsrecht umfasst die gesetzlichen Vorschriften für Bau und Nutzung von Gebäuden.
Hintergrund: Für Ensemble-Gebäude gelten zusätzlich besondere Regelungen. Das Bauordnungsrecht wird durch den Denkmalschutz ergänzt und bestimmt, wie Umbauten und Sanierungen zulässig sind.
Relevanz für Versicherung: Das Bauordnungsrecht beeinflusst den Versicherungsschutz indirekt, da nur genehmigte und rechtmäßige Gebäude vollständig versicherbar sind.
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