Definition: Ein Veränderungsverbot untersagt bauliche Änderungen an denkmalgeschützten Gebäuden ohne Genehmigung.
Hintergrund: Im Ensembleschutz soll so das historische Erscheinungsbild gewahrt werden. Eigentümer dürfen nur in Absprache mit den Behörden umbauen.
Relevanz für Versicherung: Das Veränderungsverbot erhöht Sanierungskosten. Versicherungen müssen dies berücksichtigen, da Schäden nur originalgetreu behoben werden dürfen.
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