Definition: Die Unterschutzstellung ist die behördliche Erklärung, dass ein Gebäude oder Ensemble unter Denkmalschutz gestellt wird.
Hintergrund: Ab diesem Zeitpunkt unterliegt das Gebäude besonderen Auflagen. Sanierungen und Umbauten sind nur eingeschränkt möglich.
Relevanz für Versicherung: Die Unterschutzstellung erhöht die Wiederherstellungskosten. Versicherungen müssen dies berücksichtigen, um ausreichenden Schutz zu bieten.
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