Definition: Die Denkmalschutzsteuer ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für steuerliche Erleichterungen bei Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude.
Hintergrund: Eigentümer können Kosten steuerlich geltend machen. Dies soll den Erhalt der historischen Substanz fördern und finanzielle Belastungen abfedern.
Relevanz für Versicherung: Die steuerliche Entlastung hat keinen direkten Einfluss auf die Versicherung, zeigt aber, dass Sanierungen mit höheren Kosten verbunden sind.
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