Definition: Die Denkmal-AfA ist die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler und Gebäude im Ensembleschutz.
Hintergrund: Eigentümer können Kosten für Sanierung und Modernisierung über mehrere Jahre steuerlich geltend machen. Dies erleichtert Investitionen in die Erhaltung historischer Gebäude.
Relevanz für Versicherung: Die Denkmal-AfA zeigt, dass hohe Sanierungskosten einkalkuliert sind. Für Versicherungen ist dies ein Hinweis auf den hohen Wert und die aufwendige Wiederherstellung von Ensemble-Gebäuden.
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